Sozialstation Mosbach Weil Menschen Menschen brauchen




Alten- und Krankenpflege

Alle Personen, die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass Hilfebedarf täglich und auf Dauer, d.h. für mindestens 6 Monate, in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens besteht und die gesetzliche Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Die Pflegekasse prüft in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob Pflegebedürftigkeit gegeben ist. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit nach der Häufigkeit des tatsächlichen Hilfebedarfs im Alltag bemessen.

Pflegestufen

Stufe 1

Erforderlicher Zeitaufwand in den Bereichen Körperpflege, Beweglichkeit, Ernährung, sowie Hauswirtschaftlliche Versorgung muss täglich mindestens indesgesamt 90 Minuten betragen.

Stufe 2

Erforderlicher Zeitaufwand in oben genannten Bereichen muss täglich mindestens 3 Stunden betragen.

Stufe 3

Erforderlicher Zeitaufwand in oben genannten Bereichen muss täglich mindestens 5 Stunden betragen.

Pflegesachleistung

Die Pflege wird von einem anerkannten Pflegedienst ünernommen. Folgende Beträge stehen monatlich zur Verfügung.

                                    2011            2012

Stufe 1 bis zu

  440,- €         450,- €

Stufe 2 bis zu

1.040,- €       1.100,- €

Stufe 3 bis zu

1.510,- €       1.550,- €

Bezug von Geldleistung

Wird die pflegerische Versorgung selbst gesichert, kann Pflegegeld in Anspruch genommen werden. In diesem Fall werden montalich folgende Beträge bezahlt:

                                     2011           2012

Stufe 1 bis zu

225,- €        235,- €

Stufe 2 bis zu

430,- €        440,- €

Stufe 3 bis zu

685,- €        700,- €

Bezug von Kombinationsleistung

Sofern die häusliche Pflegehilfe nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird, wird von der Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld ausbezahlt.

Der Anteil berechnet nach dem Verhältnis zwischen dem zustehenden Höchstbetrag und der tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistung. (Häusliche Pflegehilfe)

Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Es handelt sich dabei um eine Zusatzleistung bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Es ist speziell zur finanziellen Entlastung pflegender Angehöriger Demenzkranker gedacht.

Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreeungsaufwand ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 € jährlich auf bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1.200 € bzw. 2.400 €.

Personen mit einem vergleichsweise geringerem allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinem Betreeungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

Es werden aber nicht nur die Beträge angehoben. Eine wesentliche Verbesserung besteht darin, dass diese Leistungen künftig auch Personen zu Gute kommen, die noch nicht die Voraussezungen für eine Eisntufung in die Pflegestufe I erfüllen. Betreeungsbedürftige der so genannten "Pflegestufe O" haben also ebenfalls einen Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungsleistung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit