mobile Krankenpflege/ Behandlungspflege

der Evangelischen Sozialstation Mosbach

Was ist mobile Krankenpflege?

Unter der mobilen Kranpflege werden alle Leistungen zusammengefasst, die von einem Arzt verordnet bzw. verschrieben werden können. Es handelt sich dabei um gesetzlich festgelegte Leistungen, die von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, wie der Evangelischen Sozialstation Mosbach, ausgeführt werden dürfen.

Die Kosten dafür tragen die Krankenkassen.

Welche Formen der mobilen Krankenpflege gibt es?

Bei der Behandlungspflege stellt i.d.R. der Hausarzt eine Verordnung aus. In dieser Verordnung legt der zu behandelte Arzt die Dauer und die Häufigkeit der zu erbringenden Leistungen fest. Es handelt sich dabei um Leistungen, die aus der Sicht des zu behandelnden Arztes zur Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig sind. Die Einreichung der Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse übernehmen wir. Wir kommen dann bei Ihnen zu Hause vorbei und erbringen die verordneten Leistungen. Das könnte zum Beispiel ein Verbandswechsel, das Verabreichen eines Medikamentes sein oder eine zu versorgende Wunde. 

Die Haushalts- und Familienhilfe kommt dann zum Einsatz, wenn zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer Rehabilitation oder einer ambulanten Operation die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Vor allem wenn Kinder im Haushalt legen und deren Versorgung nicht gewährleistet werden kann, wird die Haushalts- und Familienhilfe verschrieben. Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine weitere Person im Haushalt die Weiterführung des Haushaltes und die Versorgung der Kinder übernehmen kann. Diese Hilfe verschreibt der Arzt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Unsere Aufgabe ist nach Rücksprache mit der Familie die Haushaltsführung und ggf. die Versorgung der Kinder zu übernehmen.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das zum 01.01.2016 eingeführt wurde, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine ambulante Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung ist, dass derjenige sich vorübergehend nicht alleine versorgen kann, weil z.B. eine schwere Erkrankung vorliegt oder nach einer Operation. Dabei übernimmt die Krankenkasse die Körperpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Auch hier muss der behandelte Arzt diese Leistungen verschreiben und die Krankenkasse muss diese genehmigen.

Was zeichnet die Evangelische Sozialstation Mosbach aus?

  • Unsere Fachkräfte verfügen über diverser Spezialisierung, wei die Weiterbildung in der Palliativen Versorgung oder der professionellen Wundversorgung.
  • Unsere Fachkräfte werden im Umgang mit Portversorgung anlassbezogen geschult.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Umgang mit demneziell veränderten Menschen sehr gut geschult.
  • Aufgrund unserer Größe, sind wir in der Lage kurzfristig Familien in Not zu unterstützen.
  • Wir profitieren von der Berufserfahrung langjähriger Mitarbeiterinnen, aber auch von ganz frisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen.
Team Pflegedienstleitung

Team Pflegedienstleitung

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